Verwaltungs- und Tierschutzrecht 


Neben »normalen« verwaltungs- und tierschutzrechtlichen Fällen bearbeitet Herr Rechtsanwalt Weidemann seit Jahren schwerpunktmäßig Mandate, die mit der Haltung von Hunden zusammenhängen.


  • Hundegesetze und -verordnungen der Länder
  • Hundesteuersatzungen
  • Bußgeld- und Strafverfahren
    insbesondere soweit diese mit der Hundehaltung in Zusammenhang stehen
  • Schadensregulierung

Herr Rechtsanwalt Weidemann ist hierbei bundesweit tätig.





Anwaltskanzlei Sieger, Weidemann und Laakes, Mülheim an der Ruhr